
Tipp des Monats
7061 Trausdorf
Grundstück: ca. 901m²
Wfl.: ca. 186m²
TOP - OBJEKT
7562 ZAHLING-
GRUNDSTK: ca. 1500m²
WFL: ca. 279m²
8 ZIMMER
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ZAHLING - GROSSZÜGIGES EINFAMILIENHAUS IN IDYLLISCHER LAGE
Beschreibung
Zahling ist ein Ortsteil der Gemeinde Eltendorf im Bezirk Jennersdorf im Südburgenland. Zahling ist eine Streusiedlung. Neben dem Ortszentrum, das seiner Anlage nach ein Angerdorf ist, gibt es auf den Hügeln verstreut kleine Ansiedlungen, die für das südliche Burgenland typisch sind und auch als Berghäusersiedlungen bezeichnet werden.
Zum Verkauf wurde uns eine außergewöhnlich stilvolle Liegenschaft anvertraut. Bereits beim Betreten des Grundstückes werden Sie von der herrschaftlichen Zufahrt zum Wohnhaus als auch der Pracht der umliegenden Obstbäume und des Waldes begeistert sein.
Ein Heidelbeerfeld im Ausmaß von ca. 826m² können Sie hier ihr Eigen nennen.
Optional dürfen wir hierzu 1ha Apfelplantage wie auch 5000m² Wald zusätzlich zum Kauf anbieten.
Das Wohnhaus wurde ca. 1990 erbaut. Diese Liegenschaft zeichnet sich durch ihre durchdachte Raumaufteilung aus.
Eine stetig gepflegte Immobilie wo im Jahre 2013 die Fassade und die Fenster erneuert wurden.
Idyllisches Leben im Einklang mit der Natur!
Ausstattung und Merkmale
- EG: Eingangsbereich, Büroraum, Waschküche, Bad, WC, Wohnbereich, Esszimmer, Küche mit Speis, Schlafzimmer, Terrasse
- 1.OG: Galerie, 3 Schlafzimmer, Ankleidezimmer, Bad, WC
- Parkettböden, Fliesen, Teppich
- Fenster und Fassade 2013
- Garage
- Heizraum mit 3600l Pufferspeicher
- Heizung: Feste Brennstoffe bzw. Ölheizung mit 6000l Tank
- automatisches Einfahrtstor
- teilmöbliert
- Zusätzliche Kaufmöglichkeit: 5000m² Waldstück, 1 ha der angrenzenden Apfelplantage
Der guten Ordnung halber halten wir noch fest, dass im Falle eines Zustandekommens eines Kaufvertrages, an uns die gesetzliche Provision von 3% zzgl. 20% USt. vom Kaufpreis, laut der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes-und Ausübungsregel für Immobilienmakler, zu bezahlen ist.
Es ist von ihrem Vorteil vorab die Finanzierung zu klären.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name und Telefonnummer) bearbeiten können.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern!
Wenn Sie diese Immobilie anspricht so können Sie hier einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren!
Oder Sie können hier gleich Ihre Finanzierungsmöglichkeiten berechnen!
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